Hundehaftpflicht

Bei Anschaffung eines Hundes abzuschließen

Die Hundehaftpflicht ist genau wie die Privathaftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen, welche abgeschlossen werden soll, sofern Sie einen Hund besitzen.

Kleintiere (z.B. Katzen, Hamster, Vögel, Bienen) sind durch die Privathaftpflicht versichert. Aber Hunde und Pferde und anderer Großtiere müssen separat versichert werden.

Unter der Hundehaftpflicht versteht man die Versicherung aus der Haltung und Beaufsichtigung von Hunden. Jeder Hundehalter sollte eine solche Versicherung besitzen, da insbesondere Hunde beträchtlichen Schaden anrichten können.

Es passiert doch immer wieder: Ein Hund läuft auf die Straße und verursacht einen schweren Autounfall. Der Briefträger wird von einem Hund gebissen. Oder ein Hund beißt einen anderen Hund oder ein anderes Tier. Wer kommt für den Schaden auf?

Generell gilt: Der Halter von Hunden wird immer haftbar für den Schaden gemacht, den sein Hund verursacht, und zwar unbegrenzt . Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt.

Bei der Hundehaftpflichtversicherung haftet der Hundehalter ohne eigenen Einfluss auf das Verhalten seines Hundes. Man geht bei dieser Versicherung also nicht von einem Verschulden aus.

Hierzu übernimmt Sie folgende Aufgaben:

  • Die Prüfung der Haftungsfrage
  • Die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen.
  • Die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadenersatzforderungen

 
Die Hundehaftpflichtversicherung bietet üblicherweise weltweiten Versicherungsschutz, für Auslandsaufenthalte meist nur bis zu einem Jahr.

Die Hundehaftpflichtversicherung stellt den Versicherungsnehmer von Schadensersatzansprüchen frei (der Geschädigte hat keinen Direktanspruch an den Versicherer).

Der Versicherer leistet bei Schadensereignissen die den Tod, eine Verletzung oder eine sonstige Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) oder Tieren zur Folge hat. Des weiteren leistet der Versicherer auch bei Schadensereignissen die die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge hat, sowie bei Vermögensschäden die nicht die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind.

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