Der Unternehmer haftet für Schäden, die seine Mitarbeiter anderen Personen oder Institutionen durch eine betriebliche Tätigkeit schuldhaft zufügt.
Nach einem Schaden werden oft hohe Schadensersatzansprüche geltend. Damit ein solcher Fall nicht den gesamten Betrieb in existenzielle Not bringt, ist eine Betriebshaftpflicht-Versicherung zwingend erforderlich.
Eine Fülle von Deckungserweiterungen kann im individuellen Falle erforderlich sein. Angesprochen sei in diesem Zusammenhang u. a. die Produkthaftung, deren Fehlen finanzielle Folgen größerer Dimension verursachen kann.
Ob Giftmüll, Gewässerverschmutzung oder dioxin- und quecksilberverseuchte Altlasten - solche Fälle haben die Bevölkerung, aber auch den Gesetzgeber seit langem sensibilisiert.
Umweltschäden verursachen heute vielfach Skandale und anschließend hohe Schadensersatzforderungen.
Gerade Unternehmen, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten müssen, sollten für derart Fälle einen guten und umfassenden Versicherungsschutz haben.
Zusammenbrüche oder Schieflagen von Unternehmen haben zu einer breiten Sensibilisierung zum Thema "Managerhaftung" geführt.
Unternehmenseigner sind heute immer weniger bereit, Vermögenseinbußen - durch das Management verursacht - kompensationslos hinzunehmen.
In Österreich liegt das primäre Risiko von Managern in ihrer Haftung gegenüber dem eigenen Unternehmen. Hier gibt es materiell ausgesprochen harte Haftungsnormen. Manager sind für ihre unternehmerischen Entscheidungen persönlich verantwortlich.
Für Fehlentscheidungen stehen sie mit ihrem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe ein. Eine sogenannte D&O-Versicherung bietet Managern den nötigen Schutz.
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