Der Agrar - Rechtsschutz ist die optimale Lösung für landwirtschaftliche Betriebe, die nicht der Gewerbesteuerpflicht unterliegen.
Versichert werden können unter diesen Voraussetzungen land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, Wein- und Gartenbaubetriebe.
Bei Mischbetrieben (zusätzlich zur Landwirtschaft betriebene Gastwirtschaft und Ähnliche) besteht Deckungsschutz nur für die landwirtschaftliche Tätigkeit.
Die anderen Tätigkeiten sind gegebenenfalls über den Unternehmens - Rechtsschutz versicherbar.
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