Sicher haben auch Sie sich schon einmal gefragt, wie lange es Versicherungen schon gibt. Wenn man sich für den Anfang der Versicherungswirtschaft interessiert, muss man weit in der Zeit zurückreisen.
Erste Beweise von Haftpflichtversicherungen fand man 1792 bis 1750 vor unserer Zeitrechnung unter dem damals herrschenden König Hammurabi im alten Babylon. Belegt ist dies durch eine Gesetzesstelle, auf ihr hielt der König die geltenden Rechte fest. Der an der Stelle formulierte "Codex Hammurapi" klärt Haftungsfragen und unvorhergesehenen Ereignisse. Hier ein paar Beispiele aus dem Text:
"Wird beim Einsturz Eigentum zerstört, so stelle es der Baumeister wieder her, was immer zerstört wurde; weil er das Haus nicht fest genug baute, baue er es auf eigene Kosten wieder auf."
"Wenn ein Baumeister ein Haus baut und macht die Konstruktion nicht stark genug, so dass eine Wand einstürzt, dann soll er sie auf eigene Kosten verstärkt wieder aufbauen."
In Italien des 14. Jahrhunderts gibt es erstmals Seeversicherungen. Nur wenn das Schiff wieder heil im Hafen landete, musste das Seedarlehen + die vereinbarten Zinsen zurückgezahlt werden. Hierbei handelt es sich um die ersten kaufmännischen Versicherungen.
Im Jahre 1588 wurde in Hamburg der erster Seevertrag auf deutschem Boden abgeschlossen. Die erste registrierte Lebensversicherung wurde 1583 in England abgeschlossen. Diese Versicherung glich eher einer Wette als einer heutig üblichen Lebensversicherung.
Später im alten Rom schlossen sich die ärmeren Bevölkerungsschichten zusammen um die aufwendigen und kostspieligen Bestattungszeremonien zu bewältigen. Sie gründeten eine Sterbekasse - die "collegia funeratica".
Im Mittelalter gab es in Deutschland zur Zeit "Karl des Großen" erste Gilden. Diese halfen bei Schiffbrüchen und Bränden. Dokumentiert ist dies durch das Gesetz von "Karl dem Großen", der 779 damit diese Versicherungen verbot.
Mitte des 16. Jhd. entwickelten sich in Schleswig - Holstein sogenannte Brandgilden. Hier erkennt man deutlich den Start der Versicherungen auf Gegenseitigkeitsprinzip.
Die im Jahre 1676 gegründete Hamburger Feuerkasse ist die erste aus öffentlicher Hand gegründete Versicherungseinrichtung. Die dann folgenden monopolisierten Gebäudeversicherungsanstalten dienten der Erhaltung der Gebäudesubstanz und der Erhaltung und dem Schutz des Realkredites.
Um 1700 folgte die erste Sachversicherung auf kaufmännischer Basis in England. Diese Versicherung war nach dem Brand von London 1666 eine logisch Konsequenz.
1765 wurde wiederrum in England die Equitable Life Assurance Society die erste auf mathematischen Grundlagen existierende Versicherung gegründet.
Die Versicherung aller mobilen Güter lag in Deutschland bis zum angehenden 19. Jhd. fast vollständig in den Händen von französischen und englischen Versicherungsgesellschaften.
Durch den wirtschaftlichen Aufschwung in Deutschland, nach dem Wegfall der Binnenzölle und der Einigung Deutschlands nach dem deutsch-französischen Krieg und der voranschreitenden Industrialisierung, kam es auch in der Versicherungsbranche in Deutschland zu einem Aufschwung.
In Deutschland wurde 1820 die Gothaer Feuerversicherungsbank von Ernst Willhelm Arnoldi gegründet. 1827 entsprang aus ihr die Gothaer Lebensversicherungsbank - der erste deutsche Lebensversicherer.
Schon im ersten Drittel des 19 Jhd. waren die klassischen Versicherungssparten, wie Transport-, Feuer- und Lebensversicherung durch deutsche Aktiengesellschaften besetzt.
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