Bauspardarlehen

Erstellen Sie ein Hyphothekdarlehen mit unserer Hilfe

BausparfinanzierungenUnd welchen Wohntraum haben Sie? Ein eigenes Haus im Grünen, eine Dachgeschosswohnung oder eine Renovierung? Wie auch immer Ihre Träume aussehen, mit dem Ich-Du-Er-Sie-Es Bauspardarlehen sind Sie jetzt zum Greifen nah! Das Zinsniveau ist momentan nicht nur in Österreich, sondern in ganz Europa auf einem absoluten Rekord-Tiefststand. Die s Bausparkasse bietet Ihnen die Chance, dieses Zinsniveau zu Ihrem Vorteil langfristig zu nutzen.

Sichern Sie sich diesen günstigen Zinssatz für 240 Monate! Damit brauchen Sie in den nächsten 20 Jahren keine Angst vor steigenden Darlehenszinsen haben und können dank der Zinssatzobergrenze von 6,00 % p.a. (gem. ABB) bis zum Ablauf um 20 Jahren ab Zuteilung auch nach Ende der Fixzinsphase ruhig schlafen.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Fixzinssatz für 240 Monate
  • flexible Darlehensgestaltung
  • Laufzeit bis zu 30 Jahre
  • Hohe Sicherheit über die gesamte Laufzeit aufgrund Fixzinssatz und Zinssatzobergrenze von 6,00 % p.a. (gem. ABB) bis zum Ablauf von 20 Jahren ab Zuteilung
  • Variable Rückzahlungsmodelle
  • Bis zu € 180.000 Darlehenssumme pro Person

Sind Sie auf der Suche nach einer schnellen, günstigen und vor allem sicheren Finanzierung? Ein Bauspardarlehen ist dafür die beste Entscheidung!

Muster Darlehensrechner

Wie kann ein Bauspardarlehen verwendet werden?

Bauen, Wohnen, Renovieren & Sanieren

  • Grund-, Haus- und Wohnungskauf
  • Baukostenanteile bei Miet-, Genossenschafts- und Gemeindewohnungen
  • Neu-, Zu- und Umbauprojekte
  • Renovierungen, (thermische) Sanierungen, Modernisierungen
  • Energie sparende Maßnahmen (z.B. Kachelofen, Photovoltaikanlage, Solaranlage)
  • Wellness- und Sicherheitseinrichtungen
  • Baukostenanteile bei Miet-, Genossenschafts- und Gemeindewohnungen
  • Kleingärten zum ganzjährigen Wohnen
  • Umschuldungen oder Auszahlung von Erbteils- bzw. Scheidungsforderung in Zusammenhang mit wohnungswirtschaftlichen Maßnahmen

Bildung

  • Ausgaben, die durch die Berufsausbildung oder berufliche Weiterbildung (Umschulung) des Darlehensnehmers selbst oder eines nahen Angehörigen ausgelöst werden.
  • zB. Ausbildungen bei WIFI, BFI, Volkshochschulen, Maturaschulen, private und öffentliche Universitäten, Fachhochschulen, Akademien, Kollegs, Aufbaulehrgänge, Schulen für Berufstätige, … (Die Ausgaben sind nachzuweisen. Aufwendungen zB für Einrichtung oder Standard-Lebenserhaltungskosten werden nicht anerkannt.)

Pflege

  • Ausgaben für Pflegeeinrichtungen, medizinische Behelfe, medizinische Behandlung, Kosten für Heim- oder Pflegeplätze, Verdienstentgang, der dem nahen Angehörigen durch die Betreuung des Pflegebedürftigen entsteht. (Die Ausgaben sind nachzuweisen. Aufwendungen, zB für Einrichtung oder Standard-Lebenserhaltungskosten werden nicht anerkannt.) 
follow us on Facebook