Fondbesteuerung

Inländische Fonds werden gleich wie ausländische behandelt.

Ab 1. Juli wird die Besteuerung von ausländischen Investmentfonds komplett verändert: Erstmals werden dann ausländische Investmentfonds genauso behandelt wie die von inländischen Fondsgesellschaften begebenen Fonds.

Um aus dieser für Fondsanlager grundsätzlich natürlich sehr erfreulichen Nachricht die richtigen Erkenntnisse ziehen zu können, bedarf es einiger wichtiger Ergänzungen:

Die Gleichstellung gilt nur für solche Auslandsfonds, deren Betreiber den Behörden und den steuereinhebenden Banken zusätzliche Transparenz geben (wobei es hier vor allem um die tagesaktuell richtige Zuordnung der Zinseinkünfte). Unter Experten bürgert sich hier der Begriff ?blütenweisse Fonds?, also noch weisser als die jetzigen weissen Fonds.

Da dies mit höheren Kosten verbunden sein wird, stellt sich die Frage, ob dies alle Fondsbetreiber tun werden. Man kann aber davon ausgehen, dass alle prominenten Namen der Branche diese Möglichkeit in Anspruch nehmen werden.

In der Praxis werden damit speziell Rentenfonds wieder für private Anleger interessant werden. Hier gibt es bislang die Regelung, dass es zwar in der Höhe des Steuersatzes keinen Unterschied zwischen In- und Ausland gibt, aber in der Art der Versteuerung: Auslandsfonds mussten in die Einkommensteuererklärung (Arbeitnehmer-Veranlagung) aufgenommen werden; Inlandsfonds sind durch den automatischen Steuerabzug durch die Bank endbesteuert.

In den letzten Wochen kolportierte Varianten, wie die neue Art der Versteuerung aussehen könnte, sind damit hinfällig. Berichtet wurde zum Beispiel, dass Anleger freiwillig zu KESt-Abzug optieren können, um damit die Endbesteuerung zu erreichen, oder dass die Banken dies auch ablehnen können. Beides wird so nicht kommen.

Es sind keine "Übergangsregelungen" vorgesehen.

Die Sicherungssteuer wird grundsätzlich nicht fallen, sie wird nur für jene Fonds, welche die tägliche Meldeverpflichtung erfüllen, nicht mehr erhoben werden. Das Thema ist für die meisten Anleger aber irrelevant, da die überwiegende Anzahl eine Offenlegungserklärung unterfertigt haben - für diese Anleger hat die Sicherungssteuer ohnehin nie existiert.

 

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