Eine ausreichende Versicherung gegen Berufsunfähigkeit stellt heutzutage keinen Luxus mehr dar. Vielmehr muss sie als verantwortungsbewusste Vorsorge angesehen werden.
Laut Gesetzgeber liegt Berufsunfähigkeit dann vor, wenn die Arbeitsfähigkeit des Versicherten infolge seines körperlichen oder geistigen Zustandes so weit gesunken ist, dass sie weniger als die Hälfte derjenigen eines gesunden Versicherten beträgt, der über vergleichbare Berufsausbildung und gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Berufsunfähigkeit ist es notwendig, auf eine sinnvolle, zuverlässige und leistungsstarke Absicherung zurückgreifen zu können.
Bereits jeder Fünfte ist aufgrund von Berufsunfähigkeit pensionsberechtigt.
Die staatlichen Leistungen liegen derzeit bei durchschnittlich € 805,- monatlich,
eine private BU-Versicherung deckt die doch erhebliche Versorgungslücke.
Bei der privaten BU-Versicherung gibt es keine abstrakte Verweisbarkeit in andere Berufe.
Leistungen sind wahlweise ab 25 bis 50 % Berufsunfähigkeit möglich.
Die monatlichen Beiträge sind relativ gering.
Die Hauptursachen für Berufsunfähigkeit liegen bei Erkrankungen des Bewegungsapparates, an zweiter Stelle rangieren Nervenleiden und psychische Erkrankungen und an dritter Stelle Herz- und Gefäßerkrankungen. Rund 70 % aller Berufsunfähigkeitsfälle sind auf diese drei Krankheiten zurückzuführen. Unfälle machen nur einen verschwindend geringen Anteil als Ursache für Berufsunfähigkeit aus, weshalb eine Unfallversicherung alleine noch keine ausreichende Absicherung gegen Berufsunfähigkeit darstellt.
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