Privatehaftpflicht

Eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt.

Ein kleiner Augenblick der Unachtsamkeit und schon ist es passiert...
Sie haben einem anderen einen Schaden zugefügt. Beispiele hierfür gibt es zur Genüge: Ihr Kind spielt auf der Straße Fußball und wirft dabei ein Fenster ein...

Es geht im Allgemeinen darum, sich weltweit vor Schadensersatzansprüchen zu schützen.
 
Was bedeutet das?

Wenn Sie jemand in irgendeiner Weise einen Schaden zufügen, sind Sie verpflichtet, diesen zu ersetzen.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist das geregelt im Schadenersatzrecht. Das BGB begrenzt die Haftung nicht. Das heißt, Sie haften unbeschränkt mit Ihrem gesamten Eigentum, und das kann manchmal sogar ein Leben lang der Fall sein.

Hier nun mal ein kurze Liste von Beispielen bei denen eine private Haftung gegenüber Dritten am häufigsten beansprucht wird:

 

  • zerschossene und eingeschlagene Fenster und Türen oder andere Glasartikel z.B. Geschirr
  • Brandlöcher in Teppichen oder Couchgarnituren
  • durch Wasch- oder Spülmaschinen verursachte Schäden beim Untermieter
  • bei verursachten Unfällen durch die Teilnahme am Straßenverkehr als Fußgänger oder Fahrradfahrer

Bei Risikosportarten wie Boxen, Wasser-, Jagd- oder Motorsport müssen Sie sich allerdings gesondert dagegen versichern. Das gleiche gilt für das Halten größerer Tiere (Pferde, Hunde, etc.). Auch hier muss eine extra Versicherung abgeschlossen werden, da die Privathaftpflicht nur kleinere Haustiere berücksichtigt.

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