KFZ-Haftpflicht

Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung

Die KFZ - Haftpflicht sorgt als gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche.

Wir empfehlen Ihnen zu Ihrem KFZ auch den KFZ-Rechtsschutz für nur EUR 49,- im Jahr abzuschliessen. (Noch besser ist natürlich der Komplett-Rechtsschutz!)

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Anmeldung

  • Typenschein
  • Prüfgutachten gemäß § 57a KFG (sofern eine "Pickerl-Prüfung" bereits fällig war)
  • Kaufvertrag, Leasingbestätigung oder sonstiger Besitznachweis
  • Finanzbestätigung (bei erstmaliger Zulassung in Österreich nach Eigenimport)
  • Meldenachweis, bei juristischen Personen: Gewerbeschein, Firmenbuchauszug
  • Versicherungsbestätigung
  • Zulassungsscheine bereits bestehender Fahrzeuge bei Wechselkennzeichen

Kennzeichenverlust

  • Zulassungsschein oder beide Teile der Zulassungsbescheinigung
  • Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
  • Verlust-/Diebstahlbestätigung einer österreichischen Polizei- oder Gendarmeriedienststelle
  • die eventuell verbliebene Kennzeichentafel
  • Prüfgutachten gemäß § 57a (Plakette) (sofern eine "Pickerl-Prüfung" bereits fällig war)

Wunschkennzeichen

Bei Erstbestellung eines persönlichen Wunschkennzeichen

  • Reservierungsbestätigung der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft oder Verkehrsamt)

Bei Zuweisung eines bereits lagernden Wunschkennzeichen

  • Zulassungsschein oder beide Teile der Zulassungsbescheinigung
  • Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
  • alle bisherigen Kennzeichentafeln
  • Prüfgutachten gemäß § 57a KFG (Plakette) (sofern eine "Pickerl-Prüfung" bereits fällig war)

Motorsteuer

Die Versicherungswirtschaft ist verpflichtet, zusätzlich zur Prämie für die Haftpflichtversicherung die "Motorbezogene Versicherungssteuer" einzuheben und an den Fiskus weiterzuleiten. Diese bemisst sich nach der Kilowatt-Anzahl Ihres Fahrzeuges und dem gewählten Zahlungsintervall.

Motorbezogene Versicherungssteuer ab 1.6.2000
PKW / Kombi

Hier gehts zur Tabelle

Abmeldung

  • Zulassungsschein oder beide Teile der Zulassungsbescheinigung
  • alle Kennzeichentafeln
  • nach Verlust oder Diebstahl: Verlust-/Diebstahlbestätigung einer östereichischen Polizei- oder Gendarmeriedienststelle
  • Typenschein

Hinterlegung des Kennzeichens

  • Zulassungsschein von allen Fahrzeugen bei Wechselkennzeichen
  • alle Kennzeichentafeln
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