Der Anwendungsbereich des Bonus-Malus-Systems ist auf Personen- und Kombinationswagen sowie Mietwägen und Taxifahrzeuge beschränkt.
Grundsätzlich beginnt ein Neu-Einsteiger mit seinem Fahrzeug in der Grundstufe 9. Beim Bonus-Malus-System - das nicht mehr gesetzlich geregelt ist - treten immer mehr Abweichungen innerhalb der einzelnen Versicherungsgesellschaften auf.
Nach jedem schadensfreien Versicherungsjahr (Beobachtungszeitraum 1. Oktober bis 30. September) rückt der Versicherte 1 Stufe in Richtung Bonus.
Je verschuldeten Schaden hingegen rückt der Versicherte 3 Stufen in Richtung Malus.
Stufe | Bonus/Malus |
% der |
16/17 | Malus | 210 % |
14/15 | 180 % | |
12/13 | 150 % | |
10/11 | Malus | 130 % |
09 | Rechenbasis | 100 % |
08 | Bonus | 100 % |
06/07 | 80 % | |
04/05 | 70 % | |
02/03 | 60% | |
00/01 | Bonus | 50 % |
Wechseln Sie Ihr Fahrzeug, so geht der Bonus bzw. Malus auf Ihr neues Fahrzeug über.
Sollten Sie nicht nur Ihr Fahrzeug, sondern auch Ihre Versicherungsgesellschaft wechseln wollen, so übernimmt die neue Versicherungsgesellschaft die Prämienstufe aus dem letzten Versicherungsverhältnis.
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