Die grüne Karte bescheinigt bei Auslandsreisen den Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des Gastlandes.
Mit diesem Nachweis ist es möglich die Adresse einer Regulierungshilfe im Gastland namhaft zu machen. Es wurde zwischen den Vertragsstaaten aber noch eine neue Vereinbarung getroffen – das „Kennzeichenabkommen“.
Eine grüne Karte wäre demnach nicht mehr notwendig, jedoch das ist graue Theorie. An vielen Grenzen in Europa wird die grüne Karte nach wie vor verlangt
In welchem Land benötigt man eine "Grüne Karte"?
Die Karte ist kostenlos über unsere Kanzlei bzw. direkt beim Kfz-Haftpflichtversicherer erhältlich.
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