Wie ist die Veranlagung bei der Zukunfts-Vorsorge geregelt?
Die Veranlagung der Zukunftsvorsorgebeiträge ist staatlich geregelt und erfolgt zu mind. 40% in Aktien entwicklungsfähiger Märkte des europäischen Wirtschaftsraumes, insbesondere in Aktien österreichischer Unternehmen
Ist die staatliche Förderung der Zukunfts-Vorsorge einkommensabhängig?
Bei diesem geförderten Produkt verbleibt das bereits einbezahlte Kapital während der gesamten Vertragslaufzeit beim Anbieter. Allerdings kann zur Entlastung eine Beitragsfreistellung vereinbart werden, sodass zumindest die zukünftigen Beiträge zur Pensionsvorsorge entfallen. Nach 10 Jahren Laufzeit ist auch ein Rückkauf möglich.
Ist es möglich, vorzeitig an das Kapital zu kommen?
Diese staatliche Pensionsvorsorge wird in jedem Fall gefördert, unabhängig von Ihrem Einkommen. Auch für Kinder kann bereits diese Form der Pensionsvorsorge abgeschlossen werden. In diesem Fall unterfertigt der jeweilige gesetzliche Vertreter.
Die staatliche Förderung setzt sich für das Jahr 2004 aus 5,5 % für die Zukunfts-Vorsorge zuzüglich eines Aufschlages in Höhe der Bausparprämie zusammen. In Summe beträgt die Förderung 2004 also 9 %. Die Bausparprämie wird jedes Jahr neu festgelegt (zwischen 3 und 8 %) und ist abhängig von der Sekundärmarktrendite für Emittenten gesamt. Die zusätzlichen 5,5 % für die "Zukunfts-Vorsorge Plus" sind fix. Das ergibt in Summe eine mögliche staatliche Prämie für die zukünftigen Jahre von 8,5 bis 13,5 % p.a. Unabhängig vom Abschluss einer Zukunfts-Vorsorge erhält der Kunde weiterhin die Prämie für seinen Bausparvertrag.
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