Die private Krankenversicherung kann sowohl als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung, als auch als Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden, wobei die zweite Variante nur möglich ist, wenn keine Sozialversicherungspflicht vorliegt.
Gesundheit ist ein schützenswertes Gut. Aber wie es das Leben so will, werden wir durch Krankheit oder Unfall beeinträchtigt. Oft sind diese mit Krankenhausaufenthalten verbunden, die zu Probleme führen können.
Mit der richtigen Versicherung schaffen Sie die Voraussetzungen, um bestmöglich durch solch schwierige Zeiten zu kommen. Die private Krankenversicherung bietet Leistungen, die von der gesetzlichen Versicherung nicht gedeckt sind, und ist daher als wirkungsvolle Ergänzung anzusehen.
Speziell im Vorsorgebereich versuchen sich eine Handvoll Krankenversicherer ständig zu überbieten, sodass es oft zu sensationellen Angeboten kommt. Wellnessurlaube, Vorsorgeuntersuchungen in Top-Hotels, alles inkl. Vollpension.
Wenn man da oft die Leistungen durchrechnet, stellt man fest, dass die Krankenversicherung defacto nichts kostet.
Der Versicherungsnehmer erhält für jeden Tag einer 100 %ige krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit den vereinbarten Betrag.
Krankenhaustagegeld
Der Versicherungsnehmer erhält für jeden Tag eines krankheitsbedingten stationären Krankenhausaufenthaltes den vereinbarten Betrag.
Lassen Sie sich Ihren Urlaub von der Versicherung bezahlen.
Günstige Zusatztarife garantieren Ihnen den Aufenthalt in besonderen, meist 4-Stern, Wellnesshotels oder Vorsorgeuntersuchungen in regelmäßigen Abständen.
Mit der Pflegekostenversicherung sorgen Sie schon heute für den Fall der Fälle vor. Je nach Pflegestufe bezahlt der Versicherer monatlich einen Betrag, der Ihnen hilft zusätzliche Kosten zu bezahlen.
Versichert sind die Kosten eines Besuches bei einem Praktischen Arzt und bei einem Facharzt, ausgenommen Zahnarzt, wobei sich der Versicherungsschutz auch auf Privatärzte ohne Kassenvertrag bezieht. Üblicherweise werden von der Versicherung 80 Prozent der Arztkosten übernommen.
Zahnarztkosten
Versichert sind die Kosten eines Besuchs bei einem Zahnarzt. Üblicherweise werden von der Versicherung 50 bis 80 Prozent der Arztkosten übernommen.
Die Höhe der Prämien richtet sich nach dem Geschlecht, dem Alter und dem gewünschten Versicherungsumfang, wobei durch Vereinbarung eines Selbstbehaltes in der Sonderklasse eine wesentliche Prämienersparnis möglich ist.
Achten Sie bei Abschluss des Vertrages auf die Kostendeckungsgarantie. Sie wird für Österreich und den EU-Raum angeboten.
Sie gilt für alle Vertragsspitäler und bedeutet, dass sämtliche angefallene Kosten (ohne Höchstlimit) vom Versicherer ersetzt werden.
In einem Nicht - Vertrags - Spital werden nur die tariflichen Einzelleistungen ersetzt.
Mehrbettzimmer
Die Versicherung übernimmt die Zusatzkosten für den krankheitsbedingten stationären Aufenthalt in der Sonderklasse, Mehrbettzimmer (max. 2 bis 3 Betten) eines öffentlichen, als auch eines Privaten Krankenhauses.
Neben der freien Wahl des Spitals können Sie auch den Arzt Ihres Vertrauens selbst bestimmen.
Einzelbettzimmer
Gegen eine Mehrprämie können die Leistungen der Sonderklasse erweitert auch ein Anspruch auf ein Einbettzimmer versichert werden.
Gesunde Mitarbeiter
sind erfolgreiche Mitarbeiter
Praktische Rechner
im Netz.
Sorgen Sie richtig
für Ihr Unternehmen.
Eine betriebliche
Pensionsvorsorge motiviert.
Schadenmeldungen
schnell und einfach online