Betriebliche Pensionsvorsorge

Motivieren Sie Ihre Mitarbeiter mit einer Pensionsvorsorge.

Sichern Sie sich in Ihrer Pension abDerzeit ist die betriebliche Altersvorsorge in Österreich noch kein fest verankerter Bestandteil des Rentensystems: Die gesetzlichen Rahmenbedingungen verpflichten zurzeit noch nicht zur betrieblichen Altersvorsorge - es gibt allerdings Steuervorteile. Für 11 Prozent der Dienstnehmer in der Privatwirtschaft wird betrieblich vorgesorgt. (Zum Vergleich: in manchen EU-Ländern mit anderen Pensionssystemen werden Anteile bis zu 65 Prozent erreicht).Mit der betrieblichen Pensionsvorsorge gibt es allerdings eine Möglichkeit, Vorsorge zu betreiben, noch bevor sich die Steuerspirale zu drehen.

Die betriebliche Pensionsvorsorge erlaubt es Unternehmern in unterschiedlichen Ausprägungen für ihre Mitarbeiter (aber auch für sich selbst) für den Pensionsantritt (bzw. für den Fall der Berufsunfähigkeit oder des Ablebens) vorzusorgen, und zwar ohne dass man hierfür vorerst Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge bezahlen muss. Erst die späteren Pensionsauszahlungen müssen dann versteuert werden, die Sozialversicherungspflicht entfällt.

Im Wesentlichen gibt es folgende Arten der Betrieblichen Vorsorge:

 

 

Pensionszusagen der Unternehmen

Auch hier spart der Arbeitgeber Steuern, und der Mitarbeiter kann seine Vorsorgelücke verkleinern.
 Die Pensionszusage ist eine Vereinbarung zwischen Unternehmen und Arbeitnehmer. Die Bindung an das Unternehmen wird dabei erhöht, da bei einem Arbeitgeberwechsel Pensionszusagen zur Gänze verfallen können.
Für schriftliche, rechtsverbindliche und unwiderrufliche Pensionszusagen können Rückstellungen gebildet werden.

Pensionskassen: ein modernes Instrument der Altersvorsorge.

Maßgeschneiderte Modelle, die für Mitarbeiter und Unternehmer steuergünstiges Ansparen ermöglichen. Einzahlungen in die Pensionskasse sind frei von allen Lohnnebenkosten. Die Pensionsansprüche des Arbeitnehmers gehen auch bei einem Unternehmenswechsel nicht verloren.

Arbeitgeber, die sich aktiv um die Zukunft ihrer Dienstnehmer sorgen, erhöhen die Motivation und die persönliche Bindung der Mitarbeiter zum Unternehmen.

 

Versicherungen zugunsten der Arbeitnehmer

Ausgaben des Arbeitgebers für Versicherungs- und Vorsorgeeinrichtungen, die der Absicherung der Arbeitnehmer oder ihnen nahe stehenden Personen dienen, sind bis zu einem Betrag von 300 Euro pro Jahr steuerfrei. Diese müssen allerdings allen oder zumindest bestimmten Gruppen gewährt werden.

Beiträge zu Unfall-, Kranken- oder Lebensversicherungen, Pensionskassen, der Erwerb von Pensionsinvestmentfonds.

 

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