Der Vereins - Rechtsschutz ist die optimale Lösung für Vereine, deren Zweck weder auf einen eigenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, noch auf die Vertretung wirtschaftlicher Interessen ihrer Mitglieder gerichtet ist.
Versicherungsschutz gilt für den Verein, den Obmann oder die Obfrau, die gesetzlichen Vertreter, Beschäftigte und Vereinsmitglieder bei Wahrnehmung von Vereinsaufgaben, die ihnen gemäß der Satzung obliegen. Als Beschäftigte gelten auch Vorstandsmitglieder des Vereines.
Der Vereins - Rechtsschutz sichert nicht nur die Mitglieder, etwa wenn ein Mitglied eines Turnvereins sich an der mangelhaft befestigten Sprossenwand verletzt und Schadenersatzansprüche geltend macht, sondern beispielweise auch bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten hinsichtlich einer Entlassung der fix beschäftigten Sekretärin oder Ähnlichem.
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